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Zustiftungen: Die unkomplizierteste Form des Stiftens ist die Zustiftung. Wer sich mit den Zielen und Zwecken der Sozialstiftung der AWO Baden identifiziert, schließt sich der Stiftergemeinschaft an, indem er seinen Willen dazu schriftlich erklärt und sein Vermögen bzw. Teile davon in das bereits bestehende AWO Stiftungskapital einfließen lässt. Zustifterinnen und Zustifter stocken das Stiftungskapital auf und erhalten dafür eine Spendenbescheinigung, die steuerlich geltend gemacht werden kann. Treuhänderische oder unselbstständige Stiftungen:
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Zuwendungen: Zuwenden heißt Spenden. Im Gegensatz zu Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen erhöhen, müssen Spenden an die Sozialstiftung der AWO Baden in der Regel zeitnah für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Erbschaften und Vermächtnisse: Zustiftungen und Zuwendungen können zu Lebzeiten, aber auch im Todesfall verfügt werden. Die Sozialstiftung der AWO Baden kann als Erbin eingesetzt werden. |
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Sozialstiftung der AWO Baden - Hohenzollernstr. 22 - 76135 Karlsruhe |
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